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Freddy

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  • Freddy

    Moin,

    wir haben Anfang des Jahres einen Treppenlift einbauen lassen. Grund war ein anerkannter Arbeitsunfall meiner Frau. Die Klage auf Genehmigung bzw. jetzt Kostenübernahme läuft seit 3 Jahren. Von der Krankenkasse hat meine Frau den Zuschuss für Wohnraumumfeld verbessernde Maßnahmen in Höhe von 4.000,-- erhalten.
    Die Klage läuft über knapp 17.000,-- Euro und nun kommt die BG auf die Idee, dass die erhaltenen 4.000 Euro gegen die Klagefoderung verrechnet werden sollen. Nach meiner Kenntnis ist das nicht statthaft und es soll dementsprechende Urteile geben.

    Frage:
    Sind euch derartige Urteile bekannt und könnt ihr mir das/die Aktenzeichen geben?

    Vielen Dank vorab
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